Zur Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, können nicht mit dem Ertragsanteil, sondern müssen mit dem durch das Alterseinkünftegesetz normierten Besteuerungsanteil besteuert werden, wenn die Rentenzahlungen erst nach dem 01.01.2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, zugeflossen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. In dem Streitfall hatte die...