Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein genannte Dauer abgeschlossen. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in manchen Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Sie können den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn wir aufgrund einer Anpassungsklausel eine Beitragserhöhung vornehmen, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert.