Höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten
Zum 01.07.2020 haben sich die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten erhöht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen zu einer Minderung ihrer Rente führt. Erst bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrags erfolgt eine Anrechnung.
Konnte eine Witwe oder ein Witwer mit Wohnsitz in den alten Bundesländern bisher monatlich 872,52 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, so erhöht sich der Betrag auf 902,62 Euro. Bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern erhöht sich der Freibetrag von 841,90 Euro auf 877,27 Euro. Werden ein oder mehrere Kinder erzogen, steigt der Freibetrag für jedes Kind zusätzlich auf 191,46 Euro in den alten und 186,09 Euro in den neuen Bundesländern. Das Gleiche gilt für Bezieher von Erziehungsrenten.
Ab Juli 2020 beträgt der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Witwenrente in den alten Bundesländern 902,62 Euro monatlich. In den neuen Ländern liegt dieser Freibetrag bei 877,27 Euro.
Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes?
Ihr Einkommen wird nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Waisen dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie alle weiteren Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen. Auch auf die Witwen/Witwerrente und die Hinter bliebenen rente an überlebende eingetragene Lebens partner wird in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des verstorbenen Ver sicherten (sogenanntes Sterbevierteljahr) kein Einkommen angerechnet.
Was wird angerechnet?
Es werden nahezu alle Einkommensarten angerechnet. Eine Ausnahme bilden allerdings bedarfsorientierte Leistungen und die Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie staatlich gefördert worden sind (Riester-Rente).
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